Wege zur Finanzierung, Wege zum Geld für digitale Startups
Zuschüsse,
Preisgeld und mehr
Für Startups gibt es in Deutschland rund 500 Förderprogramme. Förderkre-dite über Banken, öffent-liche Beteiligungsprogramme, Zuschüsse und zahlreiche Beratungs- und Vernetzungsangebote Allein der Bund bewilligte im Jahr 2019 nach eigenen Angaben für Mittelstands- und Technologieförderung 1,9 Mrd. Euro. Darin sind auch Zuschüsse für Forschung & Entwicklung enthalten. In der Förderdatenbank des Bundes sind aktuell 196 Zuschüsse für Existenzgründungen gelistet.
Zuschüsse des Bundes, aber auch der EU und der Bundesländer fördern Ideen und Beratungen in der Startphase und sichern Produktentwicklungen und Liquidität in der weiteren Entwicklung. Immerhin ist die Kapitalbeschaffung für 43 Prozent der Startups eine große Herausforderung, so die Ergebnisse des „Deutschen Startup Monitor“. Rund 70 Prozent der Gründerinnen und Gründer suchen eine externe Finanzierung, berichtet der „KfW-Gründungsmonitor“ 2020. Neben der Suche von Kreditgebern und Investoren spiele Zuschüsse eine wichtige Rolle. Doch welche Zuschüsse und Preisgelder gibt es? Und wofür?
Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie stehen aktuell digitale Startups im Fokus. Laut „KfW-Gründungsmonitor“ 2020 basierten bereits im Jahr 2019 knapp ein Drittel der Gründungen in Deutschland auf dem Internet. Das hat Auswirkungen auf die Gründerszene. Beispiel Gesundheitswesen: Die Experten der Beratungsgesellschaft Roland Berger gehen davon aus, dass der Gesundheitsmarkt sich bis 2025 stark verändert. So wird das Marktvolumen für digitale Dienstleistungen europaweit bis 2025 auf etwa 155 Milliarden Euro wachsen, so Roland Berger in der Studie "The Future of Health". Davon entfallen bereits 38 Milliarden Euro auf den deutschen Markt.
Das Angebot der Unterstützung digitaler Startips ist vielfältig. Gründungswettbewerbe prämieren Ideen, Digital Hubs unterstützen bei der Vernetzung mit Fördergebern und Investoren. Hochschulen, Förderbanken oder Wirtschaftskammern bieten Orientierung durch Beratungsangebote. Kompetenzzentren und Innovationsplatt-formen bringen digitale Startups mit etablierten Unternehmen für eine gemeinsame Produkt- und Geschäfts-modellentwicklung zusammen. Die EU, der Bund und Bundesländer fördern mit Forschung & Entwicklung innovative digitale Startup-Unternehmen.
Welche Zuschussprogramme gibt es? Und wofür?
Persönliche Absicherung
Durch Stipendien oder Gründungszuschüsse belohnen Fördergeber den Mut, den Schritt in eine Selbst-ständigkeit zu wagen, sichern die Produktentwicklung und den Lebensunterhalt in der Startphase. Grundsätzlich gilt: Je innovativer die Idee und je länger es dauert, bis Investoren überzeugt und erste Umsätze erzielt werden, desto höher die mögliche Förderung. Digitale Hochschul-Startups können etwa über das Programm „EXIST-Forschungstransfer“ (siehe Tabelle Bundesweite Zuschussprogramme und Wettbewerbe) insgesamt rund 750.000 Euro an Personal- und sogar Sachmitteln für die Entwicklung von High-Tech-Vorhaben erhalten.
Startups, die auf unnovative Weise Lösungen für Umwelt, Ökolohie und Nachhaltigkeit mit dem Schwerpunkt Digitalisierung verbinden, sind im Fokus des Programms
"Green Startup" (siehe Abbildung Bundesweite Zuschussprogramme und Wettbewerbe) der Deutschen Bundesstiftung Umwelt DBU.
Gründungswettbewerbe
Bundesweit loben Wettbewerbe Preisgelder aus. Vor allem Städte und Regionen, aber auch Hochschulen, Ministerien oder Unternehmensverbände veranstalten und unterstützen Wettbewerbe. Sie helfen digitalen Startups, ihre Ideen und Businesspläne zu entwickeln. Mit Preisgeldern werden die aus Sicht von Juroren innovativsten und besten Ideen ausgezeichnet. Wettbewerbe lassen sich im Wesentlichen in Ideen-, Gründungs- und Businessplan-Wettbewerbe unterscheiden. In München organisiert etwa die landesweite Initiative „BayStartup“ den Münchener Businessplan-Wettbewerb, in Dortmund die lokale Wirtschaftsförderung den Wettbewerb „start2grow - Digital, Innovativ und Technologisch (DIT)“. Innerhalb des deutschlandweiten „Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen“ (siehe Abbildung Bundesweite Zuschussprogramme und Wettbewerbe) fördert das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie digitale Startups. In den nächsten Wochen soll eine weitere Runde starten
Inkubatoren und Acceleratoren
Zahlreiche Akteure beschleunigen digitale Startups. Während bei Inkubatoren die Phase von der Idee zu Gründung im Mittelpunkt steht, richten sich Acceleratoren in der Regel an bereits gegründete Startups bis zu drei oder fünf Jahre nach Gründung. Die Anbieter helfen durch das Treffen mit Beratern und Technik-Experten, oder durch das Angebot, seine digitale Idee vor potenziellen Kunden oder Kapitalgebern zu präsentieren. Einige Inkubator- und Accelerator-Programme bieten auch die Chance auf Preisgelder oder Zuschüsse für Prototypenentwicklung. Hier kann es sich lohnen, genau auf die Teilnahmebedingungen zu achten.
Einen Zuschuss von 25.000 Euro für die Prototypen-Entwicklung und Beratung bewilligt zum Beispiel das Accelerator-Programm „ignition“ des DigiHub Düsseldorf, gefördert unter anderem durch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Weitere Beispiele für bundesweite und themenorientierte Accelerator-Programme für digitale Startups sind das „InsurLab Germany“ e. V. für das Thema Versicherungen oder die „Startup Autobahn“ der Automobilindustrie.
Unternehmensberatung
Hilfen werden in der Regel für einen Zeitraum von drei bis zu sechs Monaten gewährt. Berater können helfen, in der Startphase eines digitalen Startups den Businessplan zu entwickeln und zu überarbeiten, oder in den ersten Monaten nach Gründung Vertriebspartnerschaften zu schließen. Aktuell nutzen junge Unternehmen die Programme auch, um im Hinblick auf die Digitalisierung auf dem Stand der Technik zu bleiben. Üblicherweise werden 50 Prozent der Beratungskosten bezuschusst.
Ein Beispiel auf Bundesebene ist die Initiative „Förderung unternehmerisches Know-how“ (siehe Tabelle Bundesweite Zuschussprogramme und Wettbewerbe) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, koordiniert durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Initiative wurde gerade erst bis Ende 2022 verlängert. Hier gibt es zum Beispiel einen Beratungszuschuss von bis zu 4.000 Euro bis zu zwei Jahre nach Gründung.
Forschung & Entwicklung
Innovative Startups profitieren von den Zuwendungen für Forschung & Entwicklung. Programme dazu bieten die EU, der Bund und die Bundesländer. Attraktiv für Startups aus Forschungseinrichtungen sind die „EXIST“-Bundesprogramme (siehe Abbildung Bundesweite Zuschussprogramme und Wettbewerbe). Die Hochschulen erhalten für Personal- und Sachausgaben eine 100%-Förderung und die Gründer können außerdem die Geräte und Infrastruktur der Hochschule bis zur Gründung kostenfrei nutzen. Auch die Bundesländer setzen auf Ausgründungen. In NRW läuft etwa aktuell eine weitere Runde des Programms „START-UP transfer.NRW“. Dort können Anträge bis 30. April 2021 eingereicht werden. Die Gewinner werden mit bis zu 240.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für rehionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Gründungen aus der Wissenschaft beschleunigen die notwendige digitale Transformation unserer Wirtschaft. Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bieten ein enormes Potenzial an zukunftsfähigen Geschäftsideen, aus dem die Arbeitsplätze von morgen entstehen können. Dieses Potenzial wollen wir heben.
Auch als neu gegründetes digitales Startup sind Anträge auf F&E-Förderung möglich. Richtlinien fordern einen hohen Innovationsgrad, das heißt Entwicklungen, die ein großes Potenzial haben, aber eben auch Entwicklungsrisiken, die zu Beginn für einzelne Unternehmen hoch sind, so dass sie das Wagnis nicht eingehen und digitale Innovationen unterbleiben. Nicht nur der Bund und die Bundesländer unterstützen dabei. Auch die EU fördert, zum Beispiel innerhalb des Programms „EIC Accelerator Pilot“, das im Zuge des im Februar 2021 vorgestellten, neuen Rahmenprogramms „Horizont Europe“ verlängert worden ist.
Wichtig: Für Unternehmen liegen die Förderquoten in der Regel bei 50 %. Die andere Hälfte muss zum Beispiel über externes Risikokapital oder eigene Mittel aus Umsatzerlösen finanziert werden. Interessant für digitale Startups: Programme wie „Startups in der Mensch-Technik-Interaktion“ (BMBF) oder „Mfund - Modernitätsfonds“ (BMVI, siehe Tabelle Bundesweite Zuschussprogramme und Wettbewerbe) bewilligen höhere Beträge, zum Teil sogar bis 70 oder gar 90 Prozent der Ausgaben.
Investitionen
Das bundesweite Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) fördert Investitionen in strukturwachen Fördergebieten. Die so genannte Gebietskulisse wird durch das Bundeswirtschafts-ministerium regelmäßig anhand bestimmter Indikatoren festgelegt. Grundlage sind zum Beispiel die durch-schnittliche Wirtschaftsleistung einer Region oder die Anzahl der Beschäftigten. Auch junge Unternehmen werden mit Investitionszulagen gefördert - sofern sie in einer strukturschwachen Region ihren Sitz haben. Unter bestimmen Voraussetzungen können Startups - in der Regel bis zu fünf Jahre nach Gründung - besonders hohe Zuschüsse erhalten. Dies gilt insbesondere für digitale Startups. In Nordrhein-Westfalen sind es etwa bis zu 30 Prozent bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze oder sogar 50 Prozent bzw. bis zu 100.000 Euro bei der Markteinführung innovativer Produkte.
Das GRW-Programm finanzieren Bund und die Bundesländer je zur Hälfte. Von 2015 bis 2020 wurden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums insgesamt rund 7.450 unternehmerische Investitionsvorhaben mit insgesamt 3,1 Mrd. Euro gefördert, mit denen 227.000 Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert wurden.
Einstellung neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Der Fokus liegt auf der Einstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die ihr Wissen in Unternehmen tragen und dort Produkte und Dienste weiterentwickeln. Das können auch digitale Startups sein. Nordrhein-Westfalen fördert aktuell so genannte „Digitalisierungsassistenten“ innerhalb des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital“ NRW mit bis zu 45 % des sozialversicherungspflichtigen Gehaltes über eine Dauer von bis zu zwei Jahren nach Einstellung, maximal mit 22.500 Euro pro Jahr. Weitere Schwerpunkte sind die Einstellung von Langzeitarbeitslosen (Programm „Eingliederungszuschuss“ der Bundesagentur für Arbeit), von Menschen mit Beeinträchtigungen, oder die Weiterbildung neu eingestellter Mitarbeiter, etwa um sie fit zu halten für neuen Technik der Digitalisierung.
Links zu bundesweiten Beratungsangeboten für digitale Startups
Bundesweite Digital-Hub-Initiative de.HUB
Industrie- und Handelskammern in Deutschland
Hochschulen mit Gründungsnetzwerken
Innovations-, Technologie- und Gründerzentren
Förderbanken
Gründerplattform von KfW mit Partnern
Bundesweite Förderdatenbanken
Förderdatenbank des Bundes
Förderbekanntmachungen des Bundes
www.foerderinfo.bund.de/de/bekanntmachungen-53.php
Lexware Fördermittelfinder
ELFI Forschungsförderungsinformationen
Sebastian Hanny-Busch, NRW.Bank